Das Erfordernis der Fortführungsprognose wird auch vom Coronavirus nicht außer Kraft gesetzt

Als die ersten Fälle von COVID-19 zu Beginn des Jahres 2020 in China bekannt wurden, hätten sich die meisten Unternehmer in Deutschland kaum träumen lassen nur Monate später durch den Coronavirus in eine existenzbedrohende Situation zu geraten. Speziell kleine und mittlere Unternehmen stehen aktuell vor einer Ausgangslage, in der innerhalb nur weniger Wochen die gesamten finanziellen Reserven quasi dahinschmelzen, während die Einnahmen nur spärlich oder auch gar nicht mehr vorhanden sind. Obwohl der Bund und die Länder schnell die ersten Hilfsmaßnahmen eingeleitet haben, sind die geltenden Gesetze dennoch nicht außer Kraft gesetzt. Das bedeutet, dass bei einer zu erkennenden Überschuldung weiterhin die Pflicht besteht die Fortführungsprognose zu erstellen. Aus dieser Gegenüberstellung der Werte und finanziellen Verbindlichkeiten geht klar hervor, ob eine Basis für eine Rettung besteht oder die Überschuldung nicht mehr zu leugnen ist.

Banken und Investoren verlangen die Prognose ebenfalls für das eigene Risikomanagement

In der aktuellen Lage greifen Unternehmen nicht nur auf staatliche Hilfen zurück, sondern versuchen auch über Banken oder Investoren das eigene Unternehmen vor der Insolvenz zu bewahren. Das Verfahren, welche Unternehmen einen Kredit erhalten, ist in der Krise ebenfalls unverändert geblieben. Geldgeber müssen sich daher zunächst einen Überblick über die aktuelle Ausgangslage verschaffen. Dazu gehört auch eine aktuelle Fortführungsprognose zur Bedingung für den weiteren Verlauf der Gespräche zu machen. Fehlt diese oder wird sogar verweigert, steht die weitere Geschäftsbeziehung zu einem Geldinstitut oder Investor nicht mehr unter einem guten Stern. Denn auf der anderen Seite der Medaille sind auch diese Banken und Privatpersonen gezwungen eine sorgfältige Risikobewertung an den Tag zu legen und dadurch zu verhindern, dass die verliehene Summe als Verlustgeschäft verbucht werden muss.

Für die Erstellung kann auch ein Profi beauftragt werden

Eine Fortführungsprognose zu erstellen gehört nicht zu den alltäglichen Aufgaben eines Unternehmers. Sind die Nerven aufgrund der Coronakrise bereits überstrapaziert, zahlt es sich aus die Erstellung einem fähigen Experten anzuvertrauen. Hierfür bieten verschiedene Unternehmen ihre Dienste an. Zu den Anbietern gehören Steuerberater ebenso wie fähige Unternehmensberater. Dank deren Hilfe sind die Prognosen akkurat und kommen immer zu den richtigen Schlüssen. Den Ergebnissen kann somit zu 100 % vertraut werden.

Kombiniert mit einer Unternehmensberatung ist die Coronakrise noch nicht gleichbedeutend mit der Pleite

Aufgrund der aktuell sehr einmaligen Ausgangssituation fällt es selbst erfahrenen Unternehmern sehr schwer einzuschätzen, wie es nach einer positiven Fortführungsprognose weitergehen soll. In den kommenden Wochen und Monaten lohnt es sich daher umso mehr mit einem professionellen Unternehmensberater zusammenzuarbeiten und mit diesem zusammen eine Strategie zu entwickeln. Durch die enge Zusammenarbeit gelingt es zudem auf sich ändernde Voraussetzungen zu reagieren und bei Bedarf eine Korrektur des Konzepts vorzunehmen. So gelingt es auch in diesen wirtschaftlich schweren Zeiten nicht in die Pleite zu steuern.